Kann die Kirche Strafen verhängen?
Wie sich ihre Mitglieder verhalten, kann ihr jedenfalls nicht gleichgültig sein. Doch es passt besser zu ihr, mit dem Wort und nicht mit Zwang zu überzeugen
Am 20. Februar 2010 will die evangelische Kirche auf ein uraltes Recht gegenüber ihren Mitgliedern verzichten. An diesem Tag versammelt sich die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Das oberste Gremium der Landeskirche soll eine neue Kirchenordnung verabschieden. Man könnte auch sagen: Sie bringt ihre Verfassung auf den neuesten Stand. Dabei werden aus dem begleitenden Gesetz, der Kirchengemeindeordnung, wohl einige Paragrafen wegfallen. Ein althergebrachtes Recht der Kirche geht verloren: ihre Mitglieder zu strafen.
Moment mal: Die Kirche bestraft ihre Mitglieder? Geht das überhaupt? Grundsätzlich ja. Die Kirche kann strafen, wenn auch nur durch Worte, ohne Zwang. Es gibt nur eine Sanktion: den Ausschluss vom Abendmahl.
Na gut, könnte man denken. Nicht mehr zum Abendmahl gehen. Damit kann ich leben. Aber sterben konnte man damit früher nicht! Wer auf Erden nicht am Abendmahl teilnehmen durfte, für den sollte auch der Himmel verschlossen bleiben. Der Ausschluss vom Abendmahl war über viele Jahrhunderte ein Ausschluss vom Seelenheil, eine furchtbare Sanktion. Die evangelischen Kirchen waren bei den Strafen von Anfang an zurückhaltender als die Katholiken. Hier kann kein Pfarrer oder Bischof allein über den Ausschluss vom Abendmahl entscheiden. Die evangelischen Kirchenordnungen sehen bis heute vor, dass diese Entscheidung in der betroffenen Gemeinde fällt. Die Entscheider sind in der Mehrzahl Nichttheologen – so soll Willkür unterbunden werden.
Die katholische Kirche kennt bis heute viele Gründe für den Ausschluss von Sakramenten und Ämtern: neben grundsätzlicher Kritik am überlieferten Glauben auch moralische Fragen und Verfehlungen gegen die Institution Kirche. Dazu gehören zum Beispiel Gewaltattacken gegen den Papst oder die Beteiligung an einem Schwangerschaftsabbruch.
Die Gründe für einen Ausschluss beziehen sich bei den Protestanten vor allem auf die christliche Gemeinschaft: Wenn einer in der Kirche verkündet, es gebe keinen Gott. Wenn sich einer betont unsozial verhält und nichts auf Nächstenliebe gibt. Wenn einer rassistische Lehren verbreitet, die niemals zum Glauben an Jesus passen. Man sieht schnell: Wer ausgeschlossen werden soll, hat sich eigentlich schon selbst von der Gemeinschaft der Kirche verabschiedet. Die Strafe, der Ausschluss vom Abendmahl, ist in der evangelischen Kirche letztlich nur sichtbares Zeichen für das, was bereits geschehen ist.
Vom Seelenheil wird man dadurch nach heutiger Vorstellung nicht mehr getrennt. Aber Folgen hat es doch. Das zeigt der Fall Wischnath, der 1998 hohe Wellen schlug. Berlins Innensenator Schönbohm hatte in einer Nacht- und Nebelaktion 74 Flüchtlinge aus ihren Heimen holen und abschieben lassen. Dieses Vorgehen stieß weithin auf Ablehnung. Pfarrer Rolf Wischnath sagte damals, man „müßte überlegen, ob man Jörg Schönbohm... noch zum Abendmahl zulassen kann". Schönbohm bezeichnet sich selbst als Christ – das kann ihm niemand absprechen. Aber sein Verhalten passe einfach nicht zum christlichen Glauben, meinte Wischnath. Erst recht nicht zum Abendmahl. Denn dazu sind alle Menschen eingeladen, arme und reiche, gesunde und kranke, Aus- und Inländer. Wer Asylsuchende unmenschlich behandelt, der hat sich von dieser Abendmahlsgemeinschaft entfernt. Der öffentliche Ausschluss: ein sichtbares Zeichen für das, was bereits geschehen ist. Schon dieses Nachdenken über eine Kirchenstrafe hatte Folgen. Es löste eine Debatte über die Asyl- und Ausländerpolitik aus. Obwohl letztlich keine Sanktion verhängt wurde.
Angewandt wurde die Kirchenstrafe in Wirklichkeit schon lange nicht mehr. In der EKHN seit 60 Jahren kein einziges Mal. Deswegen kann die Kirche auf sie verzichten. In der rheinischen Kirche ist man den Schritt schon 1996 gegangen. Vermisst hat die Paragrafen dort seither keiner.
Jeder Verein kann Mitglieder ausschließen, wenn sie gegen seine Grundsätze verstoßen. Verzichtet die Kirche auf dieses Recht, wird deutlich: Sie ist kein Verein. Kirche lebt von der Liebe Gottes. Und die gilt uneingeschränkt allen.
Ingo Schütz

Kommentare: 3
DAS hat Gott getan. Obwohl wir seine Feinde waren, hat er durch Christus mit uns Frieden gemacht.
Etwas ganz Neues hat begonnen.
Nicht jeder der sich zu Jesus bekennt, kennt Jesus. Das zeigt das Beispiel von Jesus mit den Lämmern und Ziegen.
"Haben wir nicht alles in deinem Namen gemacht"?
Das scheint auch das oben angegebene Beispiel von Herrn Schönbohm zu zeigen. Liebe jedenfalls war's nicht.
Müssen wir nicht Gott mehr gehorchen als den Menschen ?
Wenn es einen Konflikt hiermit gibt, siehe Pastor Niemöller. Hitler konfrontierte ihn; er verleugnete nicht seinen Glauben und wurde dadurch ins KZ gebracht. Genau wie Bonhoeffer. Es ist eins für Jesus zu singen oder dienen, aber zu leiden ???
Auf Jesus Christus dem Felsen stehe und baue ich, alles andere, alles andere, ist sinkender Sand.
Die Bibel ist eigentlich sehr klar der Ordnung gegenüber, man sollte aber sehr, sehr vorsichtig sein etwas "auf den neuesten Stand zu bringen- oder - nach heutiger Vorstellung", denn das ist wieder etwas Menschliche, so wie Ingo Schütz es beschreibt: Ein althergebrachtes Recht der Kirche geht verloren: ihre Mitglieder zu strafen (Matt. 18 )
Zwar ist die Gemeinde ein Körper aber mit vielen Teilen (1 Kor.12) aber doch EINS.
Ist ja auch selbstverständlich, denn unser Leben wird jetzt vom Geist Gottes bestimmt, nicht mehr von unserer
selbstsüchtigen Natur. (Röm.8)
So, zum Schluß laßt uns Gottes Willen tun, ohne Wenn und Aber. (Phil.2)
Auch dafür brauchen wir Gottes Hilfe welche er uns gerne schenkt.
Sieh mal Hesekiel 11: 19+20 an. Das hat mein Jesus für mich getan. Und, wie alles das er anbietet ist es FREI.
Sie kann es nicht nur, es sogar ihre Pflicht. Mag es die evangelische Kirche auch schon Jahre vernachlässigt werden, die Lektüre von Mattäus 18, 18 reicht aus, um zu erkennen, dass die Gemeinde das Recht und die Pflicht zum „Binden“ und „Lösen“ hat; die Ausdrücke bezeichnen dabei einen Beschluss der Ortsgemeinde, der die Sünde sozusagen an diese Person bindet, sie damit identifiziert, und sie, wenn Reue und Einsicht erkennbar sind, auch wieder davon löst. Paulus forderte die Korinther auf, dass der Hurer „aus [ihrer] Mitte weggetan würde“ (1. Kor 5,2). Wenn dies unterbliebe, würde der Sauerteig – ein Bild für die Sünde –, den ganzen Teig durchsäuern.
Heute wird jemand, der noch Gemeindezucht einfordert, schnell der Lieblosigkeit beschuldigt. Dass Indifferenz gegenüber der Sünde auch eine Form von Lieblosigkeit sein kann, wird dabei selten bedacht. In der Gemeinde von Korinth jedenfalls hatte die Gemeindezucht eine sehr heilsame Wirkung auf den, der in Sünde gefallen war: 2. Korinther 2, 5-11 lässt erkennen, dass die „Strafe, die von den Vielen ist“, dazu geführt hatte, dass er zur Buße und Umkehr gekommen war, sodass er wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden konnte.
Um eine Kirche, die Gemeindezucht als „unzeitgemäß“ aus ihren Satzungen streicht, ist es schlimm bestellt. Sie muss sich die Frage des Paulus gefallen lassen: „Wer hat euch aufgehalten, dass ihr der Wahrheit nicht gehorcht?“ (Gal 5)